Stickerei Sükün e.U., Dornbirner Straße 20, 6890 Lustenau, Österreich (nachfolgend „Auftragnehmer"). Stand: Juli 2026.
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande. Technische Machbarkeit wird nach Sichtung von Dessin, Stoff und Garn verbindlich bestätigt.
Vor Serienfertigung wird auf Wunsch ein Muster gefertigt. Mit schriftlicher Freigabe des Musters durch den Auftraggeber gilt die Ausführung (Dessin, Farben, Material, Dichte) als vereinbart. Spätere Änderungen gelten als neuer Auftrag.
Liefertermine werden je Auftrag vereinbart. Höhere Gewalt, Materialengpässe und Maschinenstillstand verlängern die Frist angemessen; der Auftraggeber wird unverzüglich informiert. Teillieferungen sind zulässig, soweit zumutbar.
Bei Bahnenware sind branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig und werden nach tatsächlicher Liefermenge verrechnet. Geringfügige, produktionsbedingte Abweichungen in Farbe, Stichbild und Warenbreite gelten nicht als Mangel.
Beigestellte Stoffe und Garne werden mit branchenüblicher Sorgfalt verarbeitet. Für Materialfehler beigestellter Ware sowie branchenüblichen Einarbeitungs- und Ausschussverlust übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, ab Werk Lustenau. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Neukunden kann eine Anzahlung vereinbart werden.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Offensichtliche Mängel sind binnen 8 Tagen nach Erhalt schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Rüge erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Verbesserung oder Ersatzlieferung. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Vom Auftraggeber beigestellte Dessins werden vertraulich behandelt und nicht für Dritte verwendet. Der Auftraggeber sichert zu, dass beigestellte Dessins frei von Rechten Dritter sind, und hält den Auftragnehmer insoweit schad- und klaglos.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch. Erfüllungsort ist Lustenau.
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